Schule Taurissan

Die Leitung der Heilerschule hat Marietta Rosenbaum inne.

Ausbildungsdauer: 10 Semester + Praktikum

Jedes Semester umfasst 6 Monate, wobei 2 Monate vorlesungsfreie Zeit für die Prüfungsvorbereitung bzw. ab dem dritten Semester auch für kurze Praktika genutzt werden sollen.

Ab dem zweiten Studienjahr müssen die Studiosi jährlich insgesamt mindestens 6 Wochen Praktikum absolvieren, wobei es ihnen selbst überlassen ist, ob sie das Praktikum am Stück oder aufgeteilt auf 2 mal 3 Wochen antreten wollen. Oft hängt dies auch von den verfügbaren Praktikumsstellen ab. Ein Praktikum gilt dann als abgeschlossen, wenn der Studiosus dem jeweiligen Fachbereichsleiter einen umfassenden Bericht darüber abliefert.

In Ausnahmefällen kann ein Praktikum auch studienbegleitend während des Semesters absolviert werden. Dies kommt jedoch nur dann in Frage, wenn gewährleistet ist, dass die Leistungen in den Seminaren und Vorlesungen nicht darunter leiden und wenn das gewünschte bzw. benötigte Praktikum nicht in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden kann.

Die Zwischenprüfungen können wahlweise nach jedem Semester oder spätestens nach jedem Studienjahr abgelegt werden. Der Prüfungsmodus ist hier den jeweiligen Dozenten überlassen. Bei nicht bestehen einer Prüfung, kann diese höchstens einmal wiederholt werden. Wird die Leistung auch dann negativ bewertet, muss das Seminar/die Vorlesung zur Gänze wiederholt werden.

Studienplan für den ersten Studienabschnitt:

Folgende Module müssen in den ersten sechs Semestern des Studiums absolviert werden:

  • Kräuterkunde (Kennzeichnung KR 1) - mindestens 20 Semesterwochenstunden
  • Anatomie (Kennzeichnung AN 1) - mindestens 24 Semesterwochenstunden
  • Diagnostik und Behandlung (Kennzeichnung DB 1) - mindestens 14 Semesterwochenstunden
  • Krankenpflege (Kennzeichnung KP 1) - mindestens 14 Semesterwochenstunden
  • Chirurgie (Kennezichnung CH 1) - mindestens 12 Semesterwochenstunden

Gesamt Pflicht: 84 Semesterwochenstunden

Pro Semester mindestens: 12 Semesterwochenstunden

Den Studiosi wird empfohlen, zusätzlich zu der vorgeschriebenen Stundenanzahl auch noch weitere Kurse zu besuchen. Eine Lehrveranstaltung kann nicht mehrfach (für 2 oder mehr Module) angerechnet werden, selbst wenn sie mehrfach besucht wurde.

Zu manchen Lehrveranstaltungen werden auch Übungen, Konversatorien und Tutorien angeboten. Während die Übungen und Konversatorien zu den Semesterwochenstunden gezählt werden können, ist dies bei den Tutorien nicht der Fall.

Den Studiosi ist es teilweise freigestellt, welche Lehrveranstaltungen sie für die einzelnen Module besuchen. Allerdings gibt es auch einige Pflichtseminare, zu denen vor allem die Einführungslehrveranstaltungen zählen. Diese sollten möglichst in den ersten beiden Semestern absolviert werden. Dazu gehören:

  • Kräuterkunde 1 und 2 (Kennzeichnung KR 1)
  • Anatomie 1 und 2 (Kennzeichnung AN 1)
  • Diagnostik 1 (Kennzeichnung DB 1)
  • Grundlagen Krankenpflege 1 (Kennzeichnung KP 1)
  • Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten (Kennzeichnung DB 1 oder KP 1)
  • Wundversorgung 1 (Kennzeichnung DB 1 oder CH 1)
  • Grundlagen Operationstechniken (Kennzeichnung CH 1)

Im Übrigen ist es den Studiosi überlassen, welche sonstigen Lehrveranstaltungen sie für die jeweiligen Module besuchen. Oft hängt die Gestaltung des Stundenplanes auch vom Lehrangebot ab.

Nach dem dritten Studienjahr müssen die Studiosi eine mündliche Prüfung ablegen, mit der sie den ersten Studienabschnitt abschließen. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  1. Der Studiosus wählt einen Themenbereich aus dem bisherigen Studium, zu dem er eine kurze Abhandlung schreibt und dem zum Betreuer bestimmten Dozenten abgibt. Dabei kann es sich je nach Themengebiet um eine allgemeinere theoretische Arbeit handeln, aber auch Kasuistiken oder experimentelle/praktische Arbeiten mit ausführlicher Erklärung (z.B. des Experiments) werden zugelassen. Bei der mündlichen Prüfung, die frühestens eine Woche, spätestens drei Wochen nach Abgabe der Arbeit abzulegen ist, werden Fragen zu Inhalt und/oder Herangehensweise gestellt, um sicherzustellen, dass der Studiosus die Arbeit auch selbst verfasst hat.
  2. Für den zweiten Teil der Prüfung werden dem Studiosus spätestens bei Abgabe seiner schriftlichen Arbeit (siehe 1.) drei Themenbereiche mitgeteilt, die er vorbereiten soll. Davon wird mindestens ein Bereich geprüft, je nach Themengebiet können aber auch themenübergreifende Prüfungsfragen gestellt werden.

Diese Prüfung gilt als bestanden, wenn beide Teile positiv beurteilt wurden. Wird ein Teil negativ beurteilt, hat die Gesamtnote „nicht bestanden“ zu lauten und der Studiosus muss die gesamte mündliche Prüfung wiederholen. Diese Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden.

Studienplan für den zweiten Studienabschnitt

Nachdem die Prüfung, die den ersten Studienabschnitt abschließt, erfolgreich abgelegt wurde, müssen die Studiosi sich entscheiden, welchen Zweig sie nun weiterstudieren möchten.

Die Lehrveranstaltungen für den zweiten Studienabschnitt sind nur noch nach den gewählten Disziplinen gekennzeichnet. Diese sind:

  • Heilmagie (Kennzeichnung HM)
  • Frauenheilkunde (Kennzeichnung FH)
  • Feldscherei (Kennzeichnung FE)
  • Psychologie (Kennzeichnung PS)
  • Chirurgie (Kennzeichnung CHI)
  • Krankenpflege (Kennzeichnung KRP)

Besondere Voraussetzungen bestehen nur für die magische Disziplin, selbstredend kann diese nur gewählt werden, wenn man über magisches Talent verfügt.

Gesamtpflicht: mindestens 28 Semesterwochenstunden

Pro Semester mindestens 7 Semesterwochenstunden

Nach weiteren zwei Jahren müssen die Studiosi erneut eine Prüfung antreten. Auch diese besteht wieder aus mehreren Teilen. Erneut muss eine schriftliche Arbeit abgeliefert und eine mündliche Prüfung absolviert werden.

Um das Studium abzuschließen, muss schließlich noch ein einjähriges Praktikum absolviert werden.